4 – Der „öffentliche Standplatz“ für Foodtruck, Streetfood & Imbiss
Ich ahnte es schon:
Du hast da schon seit Längerem ein bestimmtes Grundstück im Auge, einen idealen Standplatz für Dein Streetfood-Konzept! Und machst bereits heimlich Pläne, wie Du das Ganze aufziehst. Da gibt es zudem viel Laufkundschaft und Autos können dort auch halten. Einfach toll! Genau dort wirst Du einen Foodtruck eröffnen!
Jetzt füllst Du online einen Bauantrag aus. Zwischenzeitlich versuchst Du auch noch mit mehr oder weniger großen Schwierigkeiten eine Kataster-Mappe mit der Flurnummer in einem Bestandsverzeichnis zu bekommen.
Nachdem Du vergeblich versucht hast, den Bauantrag ordnungsgemäß auszufüllen, gibst Du entnervt auf und willst dies direkt beim Bauamt mit einem freundlichen Mitarbeiter regeln. Zusammen mit einem teilnahmslosen Beamten dort füllst Du ihn nun korrekt aus und lässt ihn gleich dort, damit die Genehmigungsprozedur schneller vonstattengeht, denkst Du.
Nach mehreren Monaten und unzähligen Zwischenanfragen durch das Amt wird Dein Antrag fast immer abgelehnt, – aus den verschiedensten Gründen. Natürlich kannst Du Einspruch erheben, – lasse es besser bleiben…
Anderen Gründern geht es nicht viel besser. Lies daher den Artikel: „Ein Bauantrag für die mobile Frittenbude“ und denke Dir Deinen Teil dazu.
Die Gründe für eine Ablehnung sind leicht zu erklären: Wenn der von Dir favorisierte Platz die Voraussetzungen für einen Imbiss oder Foodtruck hätte, stünde nämlich schon ein anderer darauf, – seit vielen Jahren.
Doch der eigentliche Grund für die Ablehnung liegt oft darin: Die Baureferate größer Städte haben wenig Interesse, „frei stehende Imbisse und Foodtrucks“ „im Straßenbild“ der Stadt zu genehmigen. Und dann wird einfach „restriktiv“ verfahren, – die örtliche Gastronomie und die dortige Verwaltung sind oftmals ziemlich beste Freunde.
Da kommt beispielsweise ein Junggründer mit einem 70-Jahre alten Zirkuswagen als Eyecatcher und möchte darin seine Spareribs grillen und verkaufen. Die Anwohner sind jedoch auf einmal der Meinung, dass der Foodtruck den ganzen Straßenzug verschandelt und sammeln nun eifrig Unterschriften.
Ein Anwohner hat auf einmal sogar akute Asthmaanfälle bei auftretendem Grillgeruch und eine neu formierte Bürgerinitiative auf Facebook protestiert plötzlich gegen den Verkauf von Fastfood an Kinder.
Wie solche Verwerfungen aussehen können, kannst Du hier in dem Artikel: „Anwohner aus Bad-Bellingen wehren sich gegen Pläne für Döner-Imbiss“ lesen.
Da sind dann auch noch für die Nutzung von öffentlichen Straßen und Wegen spezielle Sondervorschriften zu beachten. Also, das vergiss es besser, den sogenannten „öffentlichen Standplatz“!
Denn: Öffentliche Wege und Straßen sind für jedermann gedacht und sollen von allen Bürgern genutzt werden können. Daher die schnellen Ablehnungen und oft schwer nachvollziehbaren Begründungen der Bauämter. Und Zustände wie in Asien mit seinen Garküchen möchte man in einer anständigen deutschen Stadt wirklich nicht haben.
Gelegentlich werden Ausnahmen gemacht wie die sogenannte Sondernutzungserlaubnis, Gestattung und „Verkehrsaufsichtliche Erlaubnis auf öffentlichem Grund“ wie zum Beispiel für einen Gemüsehändler, einen Obst-Verkauf Stand im Sommer oder einen Glühweinstand zur Weihnachtszeit. Dies musst Du aber schon Wochen vorher beim Gewerbeamt beantragen, mit ganz vielen Formularen.
Selbst Gerüst-Firmen benötigen Sondergenehmigungen, wenn deren Gerüstteile nur wenige Zentimeter auf öffentlichem Grund stehen, meistens aus versicherungstechnischen Gründen – und jede Stadt kann dies mehr oder weniger restriktiv handhaben.
Wenn Du Deiner Kundschaft die Speisen und Getränke nur mit gibst, hast Du rechtlich gesehen den Status des Einzelhandels. Unter dieser Voraussetzung jedoch dürfen Waren vor Deinem Streetfood-Anhänger gar nicht verzehrt werden.
Dies bedeutet nach Gesetzeslage, dass Du Deinen Gast, der hungrig und hastig seine gekaufte Bratwurstsemmel vor Deiner Imbissbude oder Deines Foodtrucks wegen seines Unterzuckers verschlingen will, quasi verscheuchen musst. Doch in so einem speziellen Fall drücken die Gewerbeämter und die Polizei in der Regel schon einmal ein Auge zu.
Planst Du also den Verzehr Deiner Waren an Ort und Stelle, d.h. vor Deinem Imbiss oder Foodtruck, unterliegst Du dem Gaststättenrecht. Dafür benötigst Du wiederum eine Gaststättengenehmigung.
Dies geht dann wieder in eine ganz andere Richtung und wird dann richtig teuer: Du musst sich auf Wasserzufuhr und Abfluss kümmern und einen Stromanschluss brauchst Du auch. Plastikgeschirr ist mittlerweile verboten, – mache Dich daher vorher bei Deinem Bauamt kundig, bevor Du irgendetwas angehst.
Des Weiteren bräuchtest Du auf dem öffentlichen Grundstück speziell in München für Deinen Verkaufswagen einen Anschluss für Wasser und Stromversorgung und eine Abwassermöglichkeit und seit neuestem eine eigene Toilette mit Wasseranschluss – und Brauchwasser-Entsorgung,
und zwar NUR FÜR DICH!
Zusammenfassung und ein positiver Blick in die Zukunft:
Ein Imbiss- oder Foodtruck-Standplatz auf öffentlichem Grund in Großstädten ist mit so vielen Vorschriften, Bestimmungen und Kosten verbunden, dass es in der Regel Dein Projekt unrentabel werden lässt.
Jetzt lasse Dich aber nicht aus der Ruhe bringen wegen der vielen Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze. Denn Du kannst trotzdem bald loslegen, und zwar auf einem privaten Standplatz, auch „in der Öffentlichkeit.“ Davon gibt es mehr als genug!
Auch gibt es seit diesem Jahr einen ganz neuen Trend in dieser Branche. Viele Städte haben erkannt, dass sie mit Foodtrucks in der Innenstadt (Event!) zusätzliche Kunden anziehen.
Diese Entwicklung ließ sehr lange auf sich warten, hatte doch der Amtsschimmel wieder einmal über seinen Tellerrand in der Kantine nicht hinauszuschauen gewagt nach dem Motto: „Das gab’s bei uns doch noch nie!“.
Dabei vergasen gerade diese Beamten, dass auf diese Art Innenstädte wieder belebt werden und für höhere Umsätze sorgen!
Hier nun erfreuliche Tendenzen für die Zukunft:
München haut auf den Putz: „Ein Hauch New York – Die Lokalpolitiker können sich im Zentrum Foodtrucks vorstellen“.
Nürnberg ist ebenfalls einer der Vorreiter: „Essenskultur: „Wir sind megastolz“ – Foodtrucks kriegen festen Platz in Nürnberg“.
Selbst im verschlafenen Aubing reibt man sich langsam die Augen: „Größere gastronomische Vielfalt: Bezirksausschuss Aubing will mehr Foodtrucks in München“.
Und auch im bayerischen Hinterland tut sich was: „Traunreut: „Foodtrucks“ am Rathausplatz“.
Und jetzt schon wieder München-Aubing, man scheint jetzt noch aufgeweckter für neue städtebauliche Entwicklungen: „Streetfood soll auf die Straße – Rollende Imbissbuden dürfen bisher nur auf Privatgrund stehen“.
Diese Entwicklung wird kontinuierlich weiter schreiten und in wenigen Jahren wird sich jeder auch in den Zentren von Städten auch am Wochenende mit leckerem und gesunden Streetfood eindecken können, – rund um die Uhr, –
VERSPROCHEN!
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Und bis dahin gibt es eine einfache, bewährte & alternative Lösung für Dein Standplatzproblem auf privatem Grund:
Das Imbisskult-Konzept-Nr.10
„Wie auch Du einen lukrativen Foodtruck- & Imbiss-Standplatz findest“
enthält unter anderem:
- Wie Du mit einer gezielten Suche einen Standplatz auf privatem, gewerblichen und sogar auf öffentlichem Grund (Ja, Du hast Richtig gelesen!) findest,
- auf welche acht wichtigen Punkte Du unbedingt bei Deiner Standortwahl achten musst,
- was Du an Miete für Deinen Standplatz kalkulieren musst, welche Mehrkosten bei Deinem Auftritt auf Streetfood-Festivals auf Dich zukommen und mit welchen unerwarteten Tücken ein Anfänger auf gerade diesen Events rechen muss,
- 13 lukrative Locations, an die Du mit Sicherheit noch nicht gedacht hast,
- wie Du eine erfolgreiche Standplatz-Bewerbung für Deinen Streetfood-Anhänger oder Foodtruck verfasst (mit Bewerbungs- & Muster-Schreiben!),
- welche Marketing-Maßnahmen Du anwenden musst, um sich schnell ein Stammpublikum aufzubauen.
Viele Beispiel-Fotos mit Erklärungen runden das Konzept ab.
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