2 – Behördliche Voraussetzungen für Foodtruck-, Streetfood- oder Imbiss-Gründer

 

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Wenn Du einen Foodtruck oder Imbiss gründen möchtest, musst Du dies bei Ihrer Behörde, in der Regel der Gaststättenabteilung beantragen.

Durch viele E-Mails an www.imbisskult.de habe ich mitbekommen, dass sich einige Behörden geradezu „engagiert“ gezeigt haben, um dem „Neuling“ bei seiner Existenzgründung weiterzuhelfen. Diese positiven Erfahrungen haben die Leser überwiegend in Gemeinden und kleineren Städten gemacht, speziell in den neuen Bundesländern, wo erfreulicherweise tatsächlich Bürgernähe praktiziert wird.

In den „westlichen Großstädten“ sieht dies dagegen teilweise sehr düster aus, was Freundlichkeit, Service und Kompetenz der Beamten angeht.

 

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Folgende Unterlagen sind bei „Erstattung der Anzeige“, also bei deiner Gewerbeanmeldung erforderlich:

 

Du musst 18 Jahre alt sein, also voll geschäftsfähig. Bei Personen unter 18 Jahren wird die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes für die geplante Gewerbetätigkeit verlangt, bzw. das Vormundschaftsgericht muss den Minderjährigen für voll geschäftsfähig erklären.

 

Du benötigst:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unterrichtsnachweis durch die IHK
  • evtl. einen Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis
  • evtl. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt

 

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Die Behörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige durch Ihren Gewerbeschein.

 

Die Gewerbebehörde hat folgende Stellen zu verständigen:

Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Eichamt, Registergericht, Landesverband der Berufsgenossenschaften, Statistisches Landesamt sowie das Arbeitsamt. Eine gesonderte Mitteilung an Ihr Finanzamt ist daher nicht mehr nötig, – die Jungs dort melden sich ganz sicher bei Dir.

Ausländische Mitbürger müssen außerdem im Besitz einer gültigen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sein. Ob und ab welchem Zeitpunkt in Deutschland selbständig gearbeitet werden darf, hängt oftmals vom Herkunftsland ab.

So bekommen Bürger aus EU-Mitgliedstaaten sofort eine Aufenthaltserlaubnis ohne gewerberechtliche Beschränkungen, während es bei anderen Nationen unter Umständen mehrere Monate dauern kann.

Informiere Dich vor Deiner Existenzgründung umfassend und vereinbare einen Termin mit dem Gründerbüro Deiner Industrie- und Handelskammer insbesondere dann, wenn Du mit finanzieller Hilfe aus öffentlicher Hand bei Deiner Geschäftsgründung rechnen kannst. Es gibt jedoch keine Zuschüsse, wenn Dein Geschäft bereits angemeldet ist!

 

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Du möchtest Würstchen, Suppen oder ein komplettes frisches Mittagsessen verkaufen? Lerne das Imbiss-Geschäft auf www.imbisskult.de kennen, was Dir bei einer späteren Existenzgründung in der Imbiss- & Foodtruck-Branche weiterhelfen kann.

Finger weg von sogenannten Geschäftsideen-, Existenzgründer- & Wirtschaftsverlagen, besonders im Internet. Die „Geschäftsideen“ bzw. „Unternehmenskonzepte“ welche die Imbiss- & Streetfoodbranche betreffen, sind meiner Erfahrung nach oftmals nicht nachvollziehbar, am „grünen Tisch“ recherchiert und das Geld nicht wert.

Kunden, die ich gecoacht habe, haben von dem tatsächlichen Streetfood-Geschäft oft keine Vorkenntnisse und arbeiten dann irgendwelche groben Kalkulationsmodelle durch, die kostenlos im Internet zu haben sind und die sie nicht benötigen, weil sie oftmals falsch sind und oft noch einen zu hohen Gewinn versprechen.

 

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Hilfe & Beratung

Solltest Du Schwierigkeiten bei Deiner Imbiss-Gründung, Ärger mit Behörden oder sonstige Fragen zu Deinem Projekt haben, bekommest Du hier meine fachliche Hilfe.