6 – Pflicht vor einer Foodtruck- oder Imbiss-Gründung:

Eine Lebensmittelhygieneschulung durch die IHK

 

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Vorwort:

 

Laut § 4 der neuen Lebensmittelhygiene-Verordnung von 2007 müssen alle Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung in dieser Branche, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verkaufen, an einer sogenannten Lebensmittelhygieneschulung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) unterrichtet werden. Dies gilt auch für Imbissbetriebe oder Cateringunternehmen. Aber auch für die Mitarbeiter im Lebensmittelhandel, die an Fleisch-, Fisch- oder Käsetheken arbeiten.

Es kann sich also kein Betreiber oder Mitarbeiter darauf berufen, dass er schon jahrzehntelang in der Gastronomie arbeite und diese Unterrichtung daher nicht benötige!

 

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Termine erfahren Sie bei Ihrer örtlichen IHK. Die Teilnehmer sollen mit den wichtigsten Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz vertraut werden, dass „den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden und vor Täuschungen und Irreführung“ bezweckt.

Ein weiterer Grund für die Unterrichtung ist die Tatsache, dass gerade in kleinen und mittleren gastronomischen (Familien-)Betrieben in Spitzenzeiten Familienmitglieder eingesetzt werden, die weder von lebensmittelrechtlichen Vorschriften etwas gehört haben, noch von einer Behörde auf deren Gesundheitszustand hin überprüft worden sind.

 

Jeder, der in einer gewerblichen Küche mitarbeitet, muss an dieser Lebensmittelhygieneschulung teilgenommen haben.

 

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Im Prinzip wäre dieser Unterricht eine sinnvolle Sache. Was ich in München zugegebenermaßen schon vor Jahren während eines solchen Unterrichtes erlebte, hatte durchaus einen gewissen Unterhaltungswert:

Die Teilnehmer waren zu 95 Prozent Migranten, die sprachlich nicht imstande waren, den Anmeldebogen mit ihren personenbezogenen Daten auszufüllen. Der Unterricht wurde von einem Arzt des Gesundheitsamtes geleitet.

Hauptthema war die Hygiene in der Gastronomie; es wurden kleine Videos vorgeführt. Der Großteil der Schüler dösten vor sich hin, spielten mit ihrem Smartphone oder dösten vor sich hin.

 

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Ein Schwerpunkt des Unterrichtes lautet sinngemäß:

 

Wenn sich ein Küchenmitarbeiter unwohl fühlt oder sich beim Zwiebelschneiden in den Finger schneidet, sollte er sofort zum Arzt oder nach Hause gehen, um die Gäste nicht zu gefährden bzw. anzustecken.

Doch gerade diese Aussage entspricht nie der Praxis in der Gastronomie und ist nicht praktikabel, denn wer sich so während der Arbeit verhalten würde, wäre sofort seinen Job los. Am Arbeitsplatz in der Gastronomie müssen bei solchen „Wehwehchen“ oft die Zähne zusammengebissen werden, – zu hoch sind in diesem Business die laufenden Kosten.

Wer sich in den Finger schneidet, zieht sich einen Gummi-Fingerling (soweit im Erste-Hilfe-Kasten überhaupt vorhanden) darüber und weiter geht’s, wer Durchfall hat, erledigt sein Geschäft und weiter geht’s und wer Fieber und Schwindel hat, kann sich ja nach der Arbeit zu Hause erholen.

Gegen Ende des Unterrichtes fiel eine ältere Teilnehmerin krachend mit ihrem Stuhl um; sie hatte drei Stunden tief geschlafen.

Soviel zum Thema „Lebensmittelhygieneschulung durch die Industrie- und Handelskammer“…

 

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