13 – Steuerberater & Finanzamt für Foodtruck und Imbiss

 

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Als selbständiger Imbiss- oder Foodtruckbesitzer brauchst Du einen Steuerberater, der sich darum kümmert, dass Deine Bücher korrekt geführt werden, dass Deine Steuererklärung richtig ausgefüllt und fristgerecht an das Finanzamt geleitet wird und dass Du so wenig wie möglich Steuern zahlst.

Auch wird er an Dich gesandte erklärungsbedürftige Formulare des Finanzamts bearbeiten, die oft ein angehender Selbstständiger nicht korrekt auszufüllen vermag. Falle beim Finanzamt NIE NEGATIV auf! Dann hast vor dieser Behörde Deine Ruhe und kannst Dich voll auf Dein Geschäft konzentrieren.

Was die Wahl Deines zukünftigen Steuerberaters betrifft: Lasse Dich nicht von nobler Lage der Kanzlei oder von dem geleasten, neusten Tesla eines jungen Schnösel beeindrucken, der im Turbo-Verfahren auf der FH sein Studium abgeschlossen hat, um möglichst schnell viel Geld zu verdienen. Denn die Gebührenordnungen der Herren „Teuerberater“ lassen viel Spiel nach oben zu. Du zahlst dann für solche „überflüssigen Extras“.

 

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Geh zu einem alten „Steuer-Veteranen“, der schon in Rente ist und nur noch deshalb in seiner Kanzlei sitzt, weil es ihm zu Hause zu langweilig ist.

So ein Typ freut sich immer noch über jeden neuen Klienten; außerdem steht für ihn das Finanzielle nicht mehr im Vordergrund, da er die letzten 30 Jahre sein Geld gemacht hat. Auch wird er sich entsprechend Zeit für Dein Anliegen nehmen.

Wenn er Dich in Filz-Pantoffeln in seiner Kanzlei begrüßt und wenn es dort stark nach müffelnden Leitz-Ordnern und kaltem Pfeifenrauch riecht, dann bist Du genau dort richtig aufgehoben.

Diese Spezialisten haben Jahrzehnte Erfahrung in Ihrem Business gesammelt, haben Kontakte zu wichtigen Stellen im Finanzamt, wissen auf jede Frage eine Antwort und kennen jeden Trick. So jedenfalls meine Jahrzehnte lange Erfahrung mit diesen Urgesteinen!

Vielleicht kann Dir ja ein Freund, Verwandter oder Bekannter einen günstig arbeitenden und erfahrenen Steuerberater empfehlen, vielleicht einen pensionierten Finanzbeamten mit entsprechender Zulassung, der sowieso jeden Trick kennt?

 

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Nochmals: Was das Thema „Finanzamt“ betrifft, so lasse Dich NIE mit falschen Angaben zu Deinen Umsätzen erwischen (Steuerhinterziehung!). Du wirst dann nämlich auf einen bestimmten Umsatz hochgeschätzt und hast die dafür fällige Steuer mit Zins und Zinseszins, auch im Nachhinein (!) voll zu zahlen, auch wenn Dein Betrieb diese Umsätze niemals hätte erzielen können.

Schlimmstenfalls würde ein Offenbarungseid auf Dich zukommen, der Dein Leben in ganz andere unangenehme Bahnen lenken würde.

So kam eine clevere Geschäftsfrau aus Hannover relativ mild davon, die 18 Monate auf Bewährung erhielt und dem Fiskus bislang 230.000.- Euro zurückzahlte: 432 000 Euro Steuern hinterzogen – Reiche Döner-Wirtin verurteilt“.

Auch interessant: „1,2 Millionen Euro Schaden Steuerbetrug mit Döner-Spießen – Bewährungsstrafen für Geschäftsleute“.

Zum Abschluss der Ausgewogenheit halber nun auch das Thema Pizza: Prozess in München: Steuerhinterziehung in großem Stil – Anklage gegen Lieferservicechef“

 

Steuern zu hinterziehen lohnt sich nicht, denn irgendwann werden sie auch auf Dich aufmerksam, – ganz sicher!

 

 

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