14 – Ein „klassisches“ Streetfood-Speisenangebot mit der

Angabepflicht von Zusatzstoffen auf der Speisenkarte

 

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Hier findest Du erst ein stark vereinfachtes Beispiel für eine typische Speisekarte:

 

  • Speisen:
  • Spagetti im Parmesanlaib mit Trüffel, 5,50 ,- Euro
    Spagetti im Parmesanlaib mit Ruccola oder Tomaten, 6,50 ,- Euro
    Spagetti Tomate Mozarella, 6,50 ,- Euro
    Weitere Varianten, 6,50 ,- Euro

 

  • Getränke:
    0,5 l Flasche Cola oder Fanta: 1,90.- Euro + 0,25.-  Euro Pfand
    0,5 l Flasche Wasser mit oder ohne Kohlensäure: 1 Euro 0,5 Liter + 0,25 Euro Pfand
    1 Tasse Kaffee: 1,50,- Euro
    1 Tasse Cappuccino: 1,90,- Euro

 

Ist Dir etwas bei der Speisekarte aufgefallen?

 

Es fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Auflistung der Zusatzstoffe in den Speisen und Getränken. Die Angabe der Zusatzstoffe auf der Speisekarte ist Pflicht!

Laut „Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe“ von 1998 müssen Gastwirte und natürlich auch Imbiss- und Foodtruck-Betreiber alle Zusatzstoffe, die sich in Speisen und Getränken befinden, auf der Speisekarte angeben. Dies wird vermehrt durch die Behörden kontrolliert und bei Nichtbeachtung mit einem oft saftigen Bußgeld geahndet.

Aber neben der Zusatzstoffe-Verordnung gelten noch andere Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht. Nähere Ausführungen bekommst Du von der DEHOGA.

 

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Folgende 14 Zusatzstoffgruppen musst Du unbedingt auf Deiner Speisekarte angeben:

 

  1. mit Farbstoff(en)
  2. mit Konservierungstoff(en)
  3. mit Antioxidationsmittel
  4. mit Geschmachsverstärker(n)
  5. mit Schwefeldioxyd
  6. mit Schwärzungsmittel
  7. mit Phosphat
  8. mit Milcheiweiß
  9. koffeinhaltig
  10. chininhaltig
  11. gewachst
  12. mit Taurin
  13. enthält eine Phenylalaninquelle
  14. mit Süssungsmittel

 

Die Punkte 1 bis 13 können als Fußnote angegeben werden, der Punkt 14 muss bei der „Verkehrsbezeichnung“ direkt mit angegeben werden.

Keine Angst: Das Ganze klingt sehr kompliziert, ist es aber durchaus nicht wie Du hier auf der  „Musterspeisekarte für Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Allergene“ siehst. Dort findest Du jeden Zusatzstoff ausführlich erklärt und Du kannst selbst Deine eigene Speisekarte mit den korrekten Angaben zusammenstellen.

 

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Doch zurück zur Speisekarte.

 

„Um Himmels willen“ wirst Du nun sagen, „das ist ja gar nichts Tolles…!“. Und Du wolltest es doch so ganz anders und besser machen.

 

Anfangs: „Kleine Brötchen backen“.

 

Dieses „klassische Speiseangebot“ gerade am Anfang einer Geschäftsgründung  hat für Dich nur Vorteile:

Die Vorbereitung der Speisen ist einfach und der Wareneinsatz ist nicht hoch.

Du benötigst noch keine kostspieligen Geräte und Deine gastronomischen Erfahrungen, speziell die der Küche, müssen nicht ausgeprägt zu sein. Mit diesem „klassischen Programm“ kannst Du nach Herzenslust loslegen und Deine ersten Erfahrungen sammeln.

 

Dringende Voraussetzung hierfür:
Der Standplatz muss stimmen!

 

Und wo Du einen guten Standplatz findest, liest Du  HIER!.

 

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Im Trend ungebrochen

 

Die früher oft verpönte „Fingerfood“, also der Spaß des Menschen mit den Fingern zu essen wie Pommes, Hamburger, panierte Hähnchenteile ist heute mehr denn je Kult und aus der Streetfood-Gastronomie nicht mehr wegzudenken.

Denn Du benötigst dafür keine zusätzliche Konfektionierung, weder Geschirr und Besteck, noch teure Geräteinvestitionen und die Serviette bzw. die Verpackung entsorgt der Gast am nächsten Papierkorb. So gesehen ist Fingerfood geradezu heute unter dem Umweltschutz-Gedanken ein interessantes Thema.

 

Keine teuren Experimente.

 

Experimentiere am Anfang nicht mit exotischen oder trendigen Angeboten, welche oft die Anschaffung von zusätzlichen Geräten notwendig macht.
Denn Ihr Umsatz steht dann nicht mehr wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes und der höheren Kapitalbindung in einem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag.

Denn was heute ein Hype aus den USA ist, kann morgen schon wieder mega out sein.

 

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Lerne zunächst die wichtigen und elementaren Dinge:

 

  • Wie Du Pommes erneut in der Friteuse aufbackst und diese dann wie frisch aussehen und schmecken,
  • wie Du es timest, Deine 100 gegrillten Hähnchen an den Mann zu bringen, und zwar genau dann, wenn sie so richtig knusprig sind und plötzlich 25 Kunden vor Deiner Bude stehen,
  • wie Du es vermeidest, dass der Teig Deines belegten Fischbrötchens nicht nach 20 Minuten von der Essiggurke und dem Fisch durchnässt wird,
  • und wie lange Du Deine fertige Currywurst auf dem Bräter in Parkposition lassen kannst und sie dem Kunden trotzdem noch schmeckt.

 

Unterstützung durch Familienmitglieder.

 

Da Du gerade am Anfang noch nicht wissen kannst, wann Du Spitzenzeiten in Deinem Geschäft hast, beziehe, wenn möglich Familienmitglieder mit in Dein Unternehmen ein. Gerade mit deren Hilfe kannst Du bei einem größeren Ansturm Spitzenzeiten souverän abfangen.

Ein weiterer „Vorteil“ ist, dass ein “sich selbstausbeutender Familienbetrieb“, so zynisch der Begriff klingen mag, nur geringe Lohnkosten hat und dass einzelne Familienmitglieder in „Multifunktionen“ oft zu Unzeiten unter Bedingungen eingesetzt werden, bei denen normalerweise Ärger mit Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften vorprogrammiert wäre.

 

Du suchst einen lukrativen Standplatz für Deinen Foodtruck oder Streetfood-Anhänger oder ein erfolgreiches gastronomisches Konzept, mit dem Du in kurzer Zeit gute Umsätze erzielen kannst?

Dann schaue jetzt HIER rein!

 

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