3 – Streetfood, Foodtruck und Imbiss im Reisegewerbe

 

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Wann liegt eigentlich „ein Reisegewerbe“ bei einem Foodtruck oder Imbiss vor?

 

Das Reisegewerbe hat den Status des Einzelhandels und Du darfst Deine Produkte nur verkaufen, da Du keine Genehmigung zum Verzehr an Ort und Stelle besitzt. Diese erhälst Du nur im Gaststättengewerbe. Es ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet.

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:

 

  • selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht und

 

  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt

 

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Wer ein Reisegewerbe betreiben will, braucht eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Und nun, weil dies sehr wichtig ist, es oft Missverständnisse gibt und die Tätigkeiten oft falsch zugeordnet werden, noch einmal ganz genau:

Eine Reisegewerbetätigkeit liegt also dann vor, wenn jemand ohne vorherige Bestellung durch den Kunden außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung:

 

  • Waren anbietet und/oder
  • Bestellungen auf Waren aufsucht und/oder
  • Waren verkauft und/oder
  • Leistungen anbietet und/oder
  • Bestellungen auf eine Leistung aufsucht oder
  • eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt.

 

In der Reisegewerbekarte werden genau Ihre Warengattungen aufgeführt, die Du Deinen Kunden anbieten möchten.

 

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Kontrollen

 

Auch wenn Du Dich nun jeden Tag an einem anderen Ort befindest, wirst Du von den Gewerbeabteilungen der entsprechenden Gemeinden und Städte auf Einhaltung der hygienischen Vorschriften und auf Gültigkeit Deiner  Reisegewerbekarte „an Ort und Stelle“ überprüft.

 

Photo by www.airstream4u.de

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Spezialisierungen

 

Gerade in dieser Branche hat es sich durchgesetzt, nur eine Spezialität anzubieten wie zum Beispiel Brathähnchen, Pizza oder gegrillte Fische, dies jedoch nur einmal in der Woche am gleichen Platz.

Der Grund: Der Kunde wird so eine „Spezialität“ nicht zweimal in der Woche kaufen. Wenn anderseits ein Imbiss oder Foodtruck mit permanentem Standplatz und klassischen Einheitsangebot fünf Tage in der Woche dasselbe anbietet, wird dies von der Kundschaft akzeptiert. Dies sind einfach nur ganz unkomplizierte Marktgesetze und denke dann nur:

 

Der Kunde ist König, – und zwar immer!

 

Überlege Dir gut, ob Du Dir diese Einstellung ständig zu eigen machen kannst, – und zwar für immer, – wenn Du erfolgreich in der Gastronomie arbeiten möchtest.

 

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